Salzburg: Rahmenbedingungen in der Personalverwaltung verbessern

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Salzburg

06 Mär 23:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Landesrechnungshof: Prüfbericht über die Ordnungsmäßigkeit der Personalverwaltung des Landes Salzburg

(LK) „Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen in der Personalverwaltung des Landes Salzburg müssen verbessert werden“, erklärte Landesrechnungshofdirektor Ludwig F. Hillinger zum jüngsten Prüfbericht über die Ordnungsmäßigkeit der Personalverwaltung. Direktor Hillinger übergab den Bericht am 4. März 2021 an Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf.

Rechtliche Mängel ortet der Landesrechnungshof (LRH) bei den Beförderungsrichtlinien:

  • Im Jahr 2012 hatte der Verfassungsgerichtshof die Beförderungsrichtlinien für die Landes-Vertragsbediensteten als gesetzwidrig aufgehoben. Die Landesregierung wendete jedoch die Richtlinien wissentlich weiter an. Erst im Jahr 2017 erlaubte ein Gesetz, dass die Landesregierung die aufgehobenen Richtlinien so lange anwenden kann, bis sie neue Richtlinien verordnet hat.
  • Die Landesregierung ist seit den Jahren 2016 und 2017 gesetzlich verpflichtet, Beförderungsrichtlinien für die Landes-Vertragsbediensteten und die Landesbeamten zu verordnen. Die Landesregierung hat diese Verordnungen bis heute nicht erlassen.

Rechtliche und organisatorische Mängel stellt der LRH bei den Disziplinarverfahren, den Stellenbeschreibungen und bei der Besetzung von Leitungsfunktionen fest:

  • Die Personalverwaltung führte in den Jahren 2017 bis 2019 zehn Disziplinarverfahren durch, vier davon stellte sie ein. Drei der eingestellten Verfahren waren verjährt, weil die Personalverwaltung nicht dem Gesetz entsprechend tätig wurde. Dadurch setzte sie die beschuldigten Personen unnötig lange den Verfahren aus. Im vierten eingestellten Verfahren führte die Personalverwaltung keine Ermittlungen durch.
  • Anfang des Jahres 2017 verfügten rund drei Viertel der Bediensteten der Personalverwaltung über keine Stellenbeschreibung. Ende des Jahres 2019 hatte ein Drittel der Bediensteten der Personalverwaltung keine erlasskonforme Stellenbeschreibung.
  • Viele Leitungsfunktionen in der Personalverwaltung waren in den Jahren 2015 bis 2019 provisorisch besetzt, was einem geltenden Erlass des Landesamtsdirektors widersprach.

Der Landesamtsdirektor erklärte in seiner Gegenäußerung, dass geplant sei, die Beförderungsrichtlinien für Landesvertragsbedienstete und Landesbeamte im Jahr 2021 zu verordnen. Für Disziplinarverfahren werde die Personalverwaltung eine standardisierte Qualitätssicherung einführen und Bediensteten die Zuständigkeiten für Disziplinarverfahren in Stellenbeschreibungen zuordnen. Mit Ende des 1. Quartals 2021 würden sämtliche Mitarbeitende und Führungskräfte in der Personalverwaltung über erlasskonforme Stellenbeschreibungen verfügen. Ab dem zweiten Quartal 2021 würden auch alle vom LRH beanstandeten provisorischen Leitungsbesetzungen fix bestellt sein.

Ende des Jahres 2019 betreute die Personalverwaltung mit einem Personalstand von rund 45 Vollzeitäquivalenten einen Personalstand an Bediensteten des Landes von rund 2.470 Vollzeitäquivalenten. Der Personalaufwand für die Landesverwaltung betrug im Jahr 2019 rund 194 Millionen Euro.


Quelle: Land Salzburg



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