Oberösterreich: LH-Stv.in Mag.a Haberlander - „Klarheit und Sicherheit für die Ferienzeit schaffen“

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Foto: NinjaPass Test Virus Covid Corona Schüler / RegionewsSG / Symbolbild
14 Jun 21:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

Der Corona-Testpass („Ninja-Pass“) im Schulbereich gilt seit 19. Mai 2021 für alle Schülerinnen und Schüler als Testnachweis und ermöglicht bei Ergebnis: „nicht nachgewiesen“ (vorher: „negativ“) den Zutritt zu zahlreichen Einrichtungen und Institutionen in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Testung wird derzeit von den Schülerinnen und Schülern an den jeweiligen Schulstandorten eigenständig abgewickelt oder mit Begleitperson an einer entsprechenden Teststraße durchgeführt.

Mit Ende des Schuljahres wurde vom Bildungsministerium angekündigt, dass der bisherige Corona-Testpass eingestellt wird. Somit sind die Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren, nach derzeitiger Rechtslage, auf das öffentliche Testangebot angewiesen. Um dieser Gruppe einen möglichst unbeschwerten Sommer zu ermöglichen, bedarf es klarer Vorgaben und die Anpassung der derzeit gültigen Verordnung, um den Testrhythmus aus der Zeit des Schulbetriebes beizubehalten.

„Die Pandemie war vor allem für unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene von Entbehrungen, Einschränkungen und Verzicht gekennzeichnet. Damit wir gerade ihnen einen schönen Sommer ermöglichen können, braucht es auch für die Ferienzeit entsprechende Rahmenbedingungen für alle über 10-jährigen Schülerinnen und Schüler. In Oberösterreich betrifft das rund 48.000 Schülerinnen und Schüler“, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin und Bildungsreferentin Mag.a Christine Haberlander und fordert eine Anpassung bzw. Flexibilisierung der Gültigkeit von Wohnzimmertests für diese Altersgruppe auf 48 Stunden. „Es ist an der Zeit, Klarheit für die Ferienzeit zu schaffen, damit unsere Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie deren Familien uneingeschränkt und ohne Hürden einen schönen Sommer erleben können.“

Das zuständige Gesundheitsministerium kann diese Änderung durch eine Anpassung der Verordnung ermöglichen. Zusätzlich ist es notwendig, die dafür erforderlichen Tests möglichst niederschwellig, auch für diese Altersgruppe, anzubieten. Es braucht zudem eine bundesweit einheitliche Vorgehensweise, um Klarheit und Nachvollziehbarkeit in ganz Österreich zu schaffen.


Quelle: Land Oberösterreich



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