Tirol: LH Platter und LHStvin Felipe - „Können es nicht zulassen, dass Tirol der LKW-Parkplatz Europas wird – Verkehrs- und Versorgungssicherheit müssen gewährleistet werden“

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Tirol

14 Feb 21:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

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  • Vorsorgliche Dosierung bzw. Kontrolle der möglichen Ausreise von Tirol nach Deutschland bereits am Brenner
  • Dadurch soll Aufrechterhaltung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit gewährleistet werden
  • PendlerInnen zur Aufrechterhaltung des Betriebes brauchen Bescheinigung und Test

Nachdem Deutschland Tirol als „Virusvariantengebiet“ – samt Einreiseverbot aus Tirol – eingestuft hat, besteht aus Sicht von Tirols Landeshauptmann Günther Platter und Verkehrslandesrätin LHStvin Ingrid Felipe eine massive Gefahr für die Verkehrs- und Versorgungssicherheit in Tirol: Der Güterverkehr darf nach den derzeitigen Bestimmungen weiterhin nach Deutschland einreisen, sofern sich die LenkerInnen vorab bereits online für die Einreise registriert haben, die entsprechenden Dokumente und – entgegen der bisherigen Praxis – einen negativen Covid-Test mitführen. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. „Dadurch ist ein extremer Rückstau auf die A12 Inntalautobahn zu befürchten. Wir lassen es nicht zu, dass Tirol der Parkplatz Europas wird. Aus diesem Grund wird in Abstimmung mit dem Bund eine Verordnung erlassen, die uns Kontrollen bereits am Brenner ermöglicht.“ Ab morgen, Sonntag, wird der von Süden am Brenner durch Tirol nach Deutschland reisende Transitverkehr am Grenzübergang Brenner bereits vorsorglich dosiert und in der Folge auch kontrolliert: „Die Erfüllung der notwendigen Ausreisevoraussetzungen von Tirol nach Deutschland wird bereits bei der Einreise nach Tirol am Brenner überprüft werden. Jene Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker, bei denen die Durchreise nicht garantiert werden kann, wird die Weiterfahrt untersagt“, sagt LH Platter: „Kilometerlange Rückstaus und massive Verkehrsbehinderungen gilt es zu verhindern und die Versorgungs- und Verkehrssicherheit in Tirol, aber auch in den grenznahen Gebieten, aufrechtzuerhalten. Wir müssen die Bevölkerung schützen.“

Nadelöhr Brennerkorridor: Schutz der Verkehrs- und Versorgungssicherheit

Durchschnittlich sind es innerhalb von 24 Stunden auf der A12 Inntalautobahn bei Kufstein rund 4.000 bis 5.000 LKW, die diese Strecke für den Gütertransport nutzen. „Es ist nicht davon auszugehen, dass die ab Sonntag geltenden Einreisebestimmungen für Deutschland unmittelbar ab Inkrafttreten allen Lenkerinnen und Lenkern in vollem Umfang bekannt sind und sie dementsprechend negative Corona-Testergebnisse mitführen. Dahingehend ist zu befürchten, dass die LKW von der Deutschen Bundespolizei über die Autobahnstelle Kiefersfelden wieder zurück nach Tirol gewiesen werden. Die Folge wäre ein auf der A 12 Inntalautobahn im Großraum zwischen Wörgl und Kufstein ausgedehnter Rückstau. Damit verbunden wäre eine beträchtliche Gefahr für die Verkehrs- und Versorgungssicherheit“, begründet auch LHStvin Felipe. „Dass der gesamte Brennerkorridor ein absolut sensibles Nadelöhr im Nord-Südtransit ist, dürfte allen Beteiligten klar sein. Daher werden diese Maßnahmen notwendig, um einen Verkehrskollaps im Inntal zu verhindern. Obwohl dem Bundesland Tirol schon lange unterstellt wird, in Fragen des europäischen Warenverkehrs uneuropäisch zu handeln, haben wir selbst auch in der schwierigen Coronazeit – unter anderem mit dem Aussetzen von Wochenendfahrverboten im Frühjahr 2020 – immer auf gemeinsam vollziehbare Regeln im Sinne der Versorgungssicherheit gepocht“, heben Tirols Landeshauptmann und seine Stellvertreterin vor.

PendlerInnen zur Aufrechterhaltung des Betriebes brauchen Bescheinigung und Test

Von der ab morgen gültigen neuen Einreisequarantäneverordnung Bayerns sind PendlerInnen dann ausgenommen, „wenn deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist und dies durch den Dienstherrn, Arbeitgeber oder Auftraggeber bescheinigt wird; die Bescheinigung ist ab dem 17. Februar 2021 bei jeder Einreise mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, der von ihr beauftragten Stelle oder der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde vorzulegen.“

„Mit der nun geltenden Reglung ist es zumindest den wichtigsten Arbeitskräften möglich, mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers ihrer Tätigkeit nachzukommen. Nach wie vor fordern wir eine Ausnahme für alle Pendlerinnen und Pendler. Ein Verhindern der grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeit kann und darf nicht das Ziel eines gemeinsamen Europas sein“, sagt LH Platter.


Quelle: Land Tirol



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