Salzburg: Endgültiger Abschluss der Finanzcausa

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Salzburg

15 Dez 07:00 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Vergleich im Zivilprozess zwischen Stadt und Land / Keine Regressforderungen gegenüber den verurteilten Personen

(LK) Nachdem sich Stadt und Land Salzburg im September auf einen Vergleich im Zivilprozess im Zusammenhang mit der Übernahme von Derivaten geeinigt haben, soll nun am Mittwoch auch im Landtag ein Schlussstrich unter dieses letzte Kapital der Finanzcausa gezogen werden. Die entsprechende Vorlage der Landesregierung sieht eine Zahlung von insgesamt 2,4 Millionen Euro inklusive Zinsen durch die Stadt an das Land vor. Zudem wird auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den strafgerichtlich verurteilten Personen verzichtet. „Das Gericht hat diesen Vergleich ausdrücklich angeregt, externe Gutachten untermauern den Regressverzicht“, so Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.

„Die intensiven Vorarbeiten mit Experten und die entsprechenden Rechtsgutachten führten zum Schluss, dass ein Vergleich die beste und zweckmäßigste Lösung sowohl für das Land als auch die Stadt ist. Aufgrund der zu erwartenden langen Verfahrensdauer und der hohen Kosten sowie der Tatsache, dass für beide Seiten wegen bisher ungeklärter Rechtsfragen ein beträchtliches Prozessrisiko besteht, wurde der Abschluss eines Vergleichs empfohlen. Dieser sieht eine Zahlung von rund 2,4 Millionen an das Land vor“, so Stöckl.

Vergleich stellt keinen Befugnismissbrauch dar

Im Vorfeld wurde unter anderem auch ein Gutachten zur Frage, ob der angedachte Vergleich zwischen Stadt und Land eine mögliche „Untreue“ darstellen könnte, eingeholt. Dieses kommt zum Schluss, dass der Abschluss eines Vergleichs zwischen Stadt und Land Salzburg in der Höhe von 2,4 Millionen Euro keinen „Befugnismissbrauch“ darstellt, wenn gewisse Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählen die Beschlüsse der Gremien der Stadt (Gemeinderat) und des Landes (Landtag) beziehungsweise die Einhaltung der Haushaltsrechte.

Auch Regress gegen verurteilten Personen aus Swap-Verfahren geprüft

Gutachterlich geprüft wurde auch die Möglichkeit eines Regresses gegenüber den verurteilten Personen aus dem Swap-Verfahren. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass „gute Gründe dafürsprechen, dass der dem Land aus dem Sachverhalt Derivateübertragung entstandene Schaden durch die Zahlung der Stadt unter dem zu schließenden Vergleich (2,4 Millionen Euro) vollständig abgedeckt wird, so dass kein Spielraum für eine Klage gegen die Verurteilten verbleibt.“ Aufgrund der offenen Rechtsfrage und der ungewissen Schadenshöhe sei von erheblichen Prozesskosten-Risiken im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Geltendmachung eines Regresses auszugehen. Zudem sei die Einbringung des Regresses ebenfalls fragwürdig, heißt es weiter. Um gegenüber allen in Frage kommenden Personen gleich vorzugehen, wird dem Land in dem Gutachten vorgeschlagen, auf die Geltendmachung sämtlicher Regressansprüche aus dem Swap-Verfahren zu verzichten.

Stöckl: „Endgültiger Schlussstrich.“

„Ich gehe davon aus, dass auch der Landtag diesen Vergleich und den Regressverzicht positiv sehen und zustimmen werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft angekündigt hat, keine weiteren Ermittlungen im Zusammenhang mit der Finanzcausa aufzunehmen oder zu führen und das Land den Finanzskandal seit längerer Zeit rechnerisch aufgearbeitet hat, ist mit dem Vergleich und dem Regressverzicht dann endgültig ein Schlussstrich unter dieses Kapitel gezogen“, so Stöckl.


Quelle: Land Salzburg



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