Kärnten: Coronavirus -- Neue Besuchsregelung in Altenwohn- und Pflegeheimen

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Amt d. Kärntner Landesregierung - Symbolbild
© LPD Kärnten
10 Apr 15:00 2021 von Redaktion Salzburg Print This Article

LH Kaiser, LHStv.in Prettner: Vier Mal zwei Besucher wöchentlich in Pflegeheimen erlaubt – Testmöglichkeiten werden ständig erweitert – 19,5 Prozent der Kärntner Bevölkerung sind bereits erstgeimpft

Klagenfurt (LPD). Testen, Impfen sowie eine Lockerung der Besuchsregelung in Altenwohn- und Pflegeheimen waren heute, Freitag, die Hauptthemen der Sitzung des Corona-Koordinationsgremiums. Waren bislang aufgrund der Covid-Regelung nur zwei Mal zwei Besucher in den Altenwohn- und Pflegeheimen wöchentlich erlaubt, sind es ab sofort vier Mal zwei Besucher. Voraussetzung bleibt weiterhin das Tragen der FFP2-Maske sowie ein negativer Covid-Test.

„Ständig erweitert werden die Möglichkeiten, sich gratis testen zu lassen. Mittlerweile sind für symptomlose Personen auch bei 129 Kassenärzten Gratis-Tests möglich“, so LH Peter Kaiser in der heutigen Medieninformation. Gesundheitsreferentin Beate Prettner fügt hinzu: „Zudem steht ab sofort ein vierter Testbus zur Verfügung, der im Notfall beispielsweise bei hohen Infektionszahlen oder auffälligen Clusterbildungen eingesetzt wird. Zusätzlich haben bereits 30 Gemeinden auf Basis eines Leitfadens des Landes Kärnten eigene Teststraßen implementiert.“ Insgesamt werden derzeit in Kärnten wöchentlich rund 86.000 und inklusive jener in den Bildungseinrichtungen sogar rund 190.000 Tests gemacht.

Kärnten will auch am österreichweiten Projekt „Alles gurgelt“ teilnehmen. Vorerst in einer Pilotregion gäbe es dann die Möglichkeit, sich regelmäßig mittels PCR-Gurgeltests kostenlos testen zu lassen. Das Ergebnis käme digital innerhalb von 24 Stunden. Eine Entscheidung soll noch nächste Woche fallen.

Eine weitere Erfolgsmeldung gibt es zum Impffortschritt. 19,5 Prozent aller erwachsenen Kärntnerinnen und Kärntner haben bereits den ersten Teil der Corona-Schutzimpfung erhalten. Derzeit können mehrere Personengruppen parallel geimpft werden.

Die Österreichische Gesundheitskasse ist/war dabei grundsätzlich für die Durchführung und Organisation der Impfaktion der Über-80-Jährigen zuständig, welche sich gerade auf der Zielgeraden befindet. Es werden keine ersten Teilimpfungstermine mehr angeboten, sondern lediglich die noch ausstehenden zweiten Teilimpfungen durchgeführt. All jene Über-80-Jährige, die sich erst verspätet (März) angemeldet haben, werden über die Impfaktion des Landes Kärnten (Impfung erfolgt über das Rote Kreuz) geimpft und auch der Impftermin wird über die Vormerkplattform des Landes Kärnten (mittels SMS oder Email) vergeben.



Quelle: Land Kärnten



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