Graz: COVID-19: Patienteninformation

Slide background
Symbolbild
© geralt, pixabay.com
13 Feb 06:00 2021 von Redaktion International Print This Article

Information für PatientInnen u. Kontaktpersonen

... oder den Verdacht an COVID-19 erkrankt zu sein?Haben Sie ganz plötzlich Fieber, Husten, Atemnot oder ähnliche Symptome, die auf eine COVID-19-Infektion vermuten lassen?

  • Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und vereinbaren Sie einen Covid-Testtermin oder rufen Sie das Gesundheitstelefon unter 1450 an.
  • Folgen Sie den weiteren Anweisungen, die Sie beim Gesundheitstelefon erhalten.
  • Bleiben Sie in Selbstisolation, d.h. vermeiden Sie Kontakt mit anderen Personen. Sollte sich ein solcher Kontakt z.B. in der Familie nicht vermeiden lassen, beachten Sie ganz besonders die Verhaltensregeln, um andere Personen nicht anzustecken: Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen, verstärkte Händehygiene, Niesen und Husten in die Armbeuge, Verwenden von Mundschutzmasken.


Unterstützen Sie uns bei der Pandemie-Bekämpfung!

Das Corona-Virus breitet sich derzeit in allen Teilen der Steiermark aus. Es ist eine gemeinsame Anstrengung aller notwendig, um die wachsenden Zahlen an Infizierten zu senken. Die steirischen Gesundheitsbehörden haben in den vergangenen Wochen alle Kräfte mobilisiert, um das Ausbreitungstempo der Pandemie zu drosseln. Was derzeit in den Bezirkshauptmannschaften und im Magistrat der Stadt Graz geleistet wird, sprengt alle Grenzen des bisher Vorstellbaren. An sieben Tagen der Woche werden rund um die Uhr mehrere tausend Anrufe bei der Gesundheitshotline 1450 abgearbeitet, täglich zwischen 2500 und 4500 Testabstriche genommen, tausende Kontaktpersonen erhoben und ebensoviele Bescheide ausgestellt. Im Kampf gegen die aktuell stark steigenden Fallzahlen an Corona-Neuinfektionen ist vor allem ein Faktor von allergrößter Bedeutung: Die Zeit. Die Behörden setzen alles daran, den Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung der Fälle so gering wie möglich zu halten. Der gesamte Ablauf - vom Anruf bei 1450, über die Testung und die Erfassung der Kontaktpersonen, bis hin zur Übermittlung aller behördlichen Schriftstücke - erfolgt wann immer möglich auf digitalem Weg.

Jede und jeder kann dazu beitragen, dass der gesamte Ablauf so reibungslos wie möglich verläuft. Zwei Daten sind für die Behörden von allergrößter Bedeutung, damit Betroffene auf schnellstem Wege kontaktiert werden können: Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse.

Auch Personen, die über kein Mobiltelefon oder keine E-Mail-Adresse verfügen, können ganz einfach dazu beitragen, die Arbeit der Behörden zu beschleunigen: Halten Sie Handynummer und E-Mail-Adresse eines Familienmitgliedes oder einer anderen Ihnen vertrauten Person bereit, um diese den Behörden im Fall eines Corona-(Verdachts-)Falles zur Verfügung zu stellen.

Die einzelnen Schritte im Ablauf:

Schritt 1: Person mit Symptomen (= Verdachtsfall) ruft bei 1450 an. Dort werden die Personendaten der/des Betroffenen und die Telefonnummer sowie idealerweise auch die E-Mail-Adresse erhoben. Es wird die SMS-Verständigung bezüglich des Testtermins in die Wege geleitet. (Personen, die keine Mobiltelefonnummer angeben können, müssen telefonisch über ihren Testtermin verständigt werden. Dadurch kommt es zu einem Mehraufwand und einer Zeitverzögerung.)

Schritt 2: Die betroffene Person erhält eine SMS-Nachricht mit einem TAN-Code. Dies ist der Zugang zu einem Formular auf der Website der AGES, wo weitere Daten zur betroffenen Person, aber insbesondere auch zu den in Frage kommenden Kontaktpersonen erhoben werden. Wer dabei der Behörde bereits eine E-Mail-Adresse übermittelt, hilft in entscheidendem Ausmaß mit, den eigenen Fall zu beschleunigen. (Personen ohne Mobilnummer müssen abermals telefonisch kontaktiert und zu diesen Daten befragt werden - dies muss in diesem Fall von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übernommen werden.)

Schritt 3: Der Verdachtsfall wird getestet - die Testung wird in der Regel an einer der steirischen Drive-In-Stationen durchgeführt. Falls es der/dem Betroffenen - beispielsweise aufgrund von Immobilität oder Bettlägerigkeit - nicht möglich ist, sich zur Teststation zu begeben, kann die Testung ausnahmsweise durch die Mobilen Teams am Wohnsitz erfolgen.

Schritt 4: Nach Auswertung durch die Labore erhält der/die Getestete eine SMS-Verständigung mit seinem/ihrem Testergebnis. Im Idealfall stehen der Gesundheitsbehörde damit bereits zum Zeitpunkt eines positiven Testergebnisses alle Daten für weitere Maßnahmen rund um den bestätigten Infektionsfall zur Verfügung.

Schritt 5: Die zuständige Gesundheitsbehörde wird unmittelbar über das Testergebnis verständigt. Wenn alle Daten rund um den Infektionsfall vorliegen, trifft die Behörde ihre Entscheidung über notwendige Maßnahmen und erlässt den Bescheid. Dieser wird der infizierten Person oder den Kontaktpersonen - auf Basis der mittels des SMS-TANs durch den Betroffenen selbstständig erfassten Daten - direkt auf schnellstem Weg per E-Mail zugestellt.

Worauf Sie achten können, um den Vorgang zu beschleunigen: Wenn bei Schritt eins bereits eine Mobiltelefonnummer und bei Schritt zwei eine E-Mail-Adresse bekanntgegeben worden ist, kann die Abarbeitung des Falles um ein Vielfaches schneller erfolgen. (Personen, die über keine Mailadresse verfügen, müssen durch die Behörden an ihrem Wohnsitz aufgesucht und ihnen der jeweilige Bescheid dort zugestellt werden.)

Stand: 12. November 2020 | Quelle: Land Steiermark

Sie kommen von einer Reise zurück?

Leider infizieren sich auch jetzt nach der Urlaubssaison viele Menschen während eines Auslandsaufenthalts.

Zu den Corona-Hochrisikogebieten zählen derzeit u.a. alle Westbalkanstaaten, aber auch Spanien, Portugal, Tschechien, Türkei, Bulgarien und Rumänien sowie viele Staaten außerhalb Europas. (Stand: 15.10.2020)

Quarantäne oder PCR-Test: Wer aus diesen Ländern nach Österreich einreist bzw. zurückkehrt, muss eine 10-tägige Quarantäne einhalten oder ein ärztliches Zeugnis (deutsch oder englisch) mit einem negativen PCR-Test vorweisen. Dies gilt für alle Personen unabhängig von ihrem Alter. Bei den Grenzkontrollen sind Verpflichtungserklärungen zur Quarantäne zu unterzeichnen. Die Quarantäne wird von den österreichischen Behörden kontrolliert.

PCR-Test: Dieser darf bei der Einreise nicht älter als 72 h sein.

Selbstquarantäne: Auch wer an der Grenze nicht kontrolliert wurde und keine Verpflichtung unterschrieben hat, muss 10 Tage lang in Selbstquarantäne bleiben. Wer sich mit dem Virus infiziert hat und andere Menschen ansteckt, weil er die Selbstisolation missachtet hat, riskiert ein Strafverfahren.

Von dieser Verordnung über die Einreise nach Österreich sind alle Länder betroffen mit Ausnahme jener, die in Anlage A genannt sind.

Info für Reiserückkehrer: Deutsch | Englisch

Sie werden getestet ...

... und warten auf das Testteam?

  • Es kann bis zu 72 Stunden dauern, bis das Team des Roten Kreuzes zu Ihnen kommt.
  • Isolieren Sie sich, bleiben Sie unbedingt zu Hause und bleiben Sie telefonisch erreichbar.
  • Kurz bevor das Testteam eintrifft: Lüften Sie Ihre Räume gut, um die Sanitäter zu schützen. Wenn Sie einen Hund haben: Sperren Sie ihn bitte ein.

Schneller geht es, wenn Sie mobil sind und in eine Drive-in-Teststraße kommen können. (Auto, Fahrrad, zu Fuß) Den Termin für einen Drive-in-Test erhalten Sie per SMS, nutzen Sie keinesfalls die Öffis und kommen Sie unbedingt mit Maske!

Achtung: Derzeit gibt es sehr viele Test- und Infektionsfälle, es kann daher überall zu weiteren Verzögerungen kommen!

Sie warten auf Ihr Testergebnis?

  • Bis zum Vorliegen des Testergebnisses sind Sie ein Verdachtsfall. Bis dahin müssen Sie alle Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Ihre Familie oder Ihre ArbeitskollegInnen müssen sich aber solange nicht isolieren.
  • Das Auswerten der Testergebnisse kann mehrere Tage dauern. Bitte haben Sie Geduld.
  • Rufen Sie nicht das Grazer Gesundheitsamt an, Sie bekommen Ihr negatives Testergebnis per SMS. Wenn das nicht möglich ist, rufen wir Sie an.

Positiv-Ergebnisse haben Vorrang: Wird in einer Testauswertung eine Virusinfektion festgestellt, wird dies sofort telefonisch von den Testlabors an das Gesundheitsamt gemeldet. Unser Anruf bei Ihnen wird spätestens 2-3 Tage nach dem Test erfolgen.

Sie sind COVID-19-positiv?

  • Sie erhalten vorab eine telefonische Mitteilung über Ihr positives Testergebnis. Spätestens ab diesem Zeitpunkt gilt für Sie und Ihre Kontaktpersonen die verpflichtende Quarantäne. Danach erhalten Sie und Ihre Kontaktpersonen ehestmöglich den schriftlichen Absonderungsbescheid per E-Mail, Post oder durch Zustellung.
  • Folgen Sie unbedingt allen Anweisungen, die Sie von unseren AmtsärztInnen bekommen. COVID-19 ist eine hochansteckende, meldepflichtige Erkrankung und Sie sollten alles tun, um die Infektion anderer Personen zu verhindern.
  • Die Einhaltung der Quarantäne wird von unseren Erhebungsorganen stichprobenartig laufend kontrolliert. Wer die Quarantäne missachtet, riskiert hohe Strafen sowohl nach dem Verwaltungs- als auch nach dem Strafrecht.

Wenn Sie Hilfe brauchen:

  • Kontaktieren Sie das Gesundheitstelefon 1450 .
  • www.graz.at/corona-hilfe: Hier finden Sie alle Einrichtungen, die Ihnen bei der Bewältigung des Alltags, sei es durch konkrete Hilfe oder durch ein offenes Ohr helfen können. Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.
  • Steirisches Portal für geöffnete Arzt-Ordinationen: ordinationen.st/

Wie geht es dann weiter?

Sie waren bzw. sind COVID-19-positiv und haben einen Absonderungsbescheid erhalten?

  • Wenn Sie direkt und ganz gesund aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen werden, informiert das Krankenhaus das Gesundheitsamt in Graz und Ihre Quarantäne wird aufgehoben.
  • Sind Sie noch nicht ganz gesund bei der Entlassung aus dem Krankenhaus, dann bekommen Sie einen neuen Bescheid, bzw. wir (bzw. Ihre zuständige Bezirkshauptmannschaft) nehmen Kontakt zu Ihnen auf.
  • Wenn Sie zu Hause in Quarantäne sind, dann werden Sie von uns ca. 8 Tage nach Krankheitsbeginn angerufen und die weitere Vorgangsweise wird festgelegt.

Sie sind Kontaktperson eines Covid-19-Patienten ...

... bzw. einer Patientin und haben einen Bescheid erhalten?

  • Wenn Sie Symptome bekommen, die für eine Covid-19-Erkrankung sprechen, rufen Sie unbedingt 1450 an und geben Sie bekannt, dass Sie eine Kontaktperson sind!
  • Der Bescheid, den Sie erhalten, enthält die Dauer und die Bedingungen für das Ende der Absonderung. (Z.B. Absonderung für 10 Tage ab tt.mm.2020.) Nach Ablauf dieser 10 Tage endet die Quarantäne automatisch, wenn Sie gesund geblieben sind. Sie bekommen keinen neuerlichen Bescheid. Wir melden Sie für eine Testung an! Wenn Sie mobil sind, können Sie auch in einem Drive-in getestet werden.Es gilt: Absonderung für 10 Tage ab dem letzten infektiösen Kontakt.Wohnen Sie als Kontaktperson alleine (oder zumindest in einem eigenen Bereich einer Wohnung oder eines Hauses), bekommen Sie nach Ablauf der Quarantäne keinen Anruf.Wohnen Sie hingegen mit der erkrankten Person zusammen und können sich nicht wirklich isolieren, dann wird telefonisch geklärt, bis wann die Infektionsgefahr bestanden hat.

Wann kommt mein Bescheid?

  • Innerhalb von längstens zwei Tagen nach dem Telefonat mir uns.
  • Die Zustellung erfolgt per E-Mail, durch unsere MitarbeiterInnen oder per Post.

Weitere Informationen des Gesundheitsministeriums für Kontaktpersonen (Download pdf)


Quelle: Stadt Graz



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: