Bad Aussee: Brand - Weibliche Person tot aufgefunden - Update

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Feuerwehr - Symbolbild
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22 Dez 18:21 2020 von Redaktion Salzburg Print This Article

Dienstagmorgen, 22. Dezember 2020, geriet ein Einfamilienhaus in Brand. Eine weibliche Person (näheres derzeit unbekannt) wurde von Einsatzkräften der Feuerwehr im Inneren des Hauses tot aufgefunden. Die Löscharbeiten sind nach wie vor im Gange.

Nachbarn verständigten gegen 09.00 Uhr den Feuerwehr Notruf und teilten den entstehenden Brand des Einfamilienhauses mit. Einsatzkräfte der Feuerwehr fanden am Vormittag während der Löscharbeiten im Inneren des Hauses eine tote weibliche Person (Identität derzeit nicht bekannt). Der Leichnam konnte bislang aufgrund der Löscharbeiten noch nicht geborgen werden.

Das Landeskriminalamt Steiermark hat die Ermittlungen übernommen. Die Landesstraße L703 ist nach wie vor für den gesamten Verkehr gesperrt.

UPDATE:

Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine 78-Jährige aus dem Bezirk Liezen. Die Bewohnerin befand sich zum Zeitpunkt des Brandes alleine im Haus. Warum der Brand ausgebrochen ist, konnte bislang nicht ermittelt werden. Weitere Erhebungen folgen im Laufe des heutigen Tages.


2. Update:

Todesopfer (78) nach Brand - Ursache ermittelt - Nach dem Tod der mittlerweile identifizierten 78-Jährigen führten Brandermittler des Landeskriminalamtes Steiermark sowie ein Sachverständiger der Landesstelle für Brandverhütung am heutigen Mittwoch Brandursachenermittlungen am Brandort durch. Dabei konnte jede technische Ursache ausgeschlossen werden. Aufgrund des Spurenbildes kann davon ausgegangen werden, dass die Frau das Feuer mit Hilfe von Grillanzündern in suizidaler Absicht selbst legte. Hinweise auf eine andere Brandursache konnte nicht erhoben werden.

Unterdessen konnten Gerichtsmediziner bei der heute stattgefundenen Obduktion keine fremde Gewalteinwirkung feststellen. Dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge dürfte die 78-Jährige an den Folgen einer Rauchgasvergiftung ums Leben gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft Leoben gab den Leichnam zur Bestattung frei.


Quelle: LPD Steiermark



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