Kronstorf: "Bedingte Einweisung in Anstalt" - Urteil im Prozess nach tödlichen Schüssen

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"Bedingte Einweisung in Anstalt" - Urteil im Prozess nach tödlichen Schüssen in Kronstorf
Foto: Nicolas Schott
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Foto: Nicolas Schott
22 Okt 16:50 2020 von Lauber Matthias Print This Article

STEYR/KRONSTORF. Mit einer bedingten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher endete am Donnerstagnachmittag der Prozess gegen einen 46-Jährigen, der seine Mutter erschossen haben soll. Der 46-jährige Landwirt soll am 25. April 2020 in Kronstorf mit einem Gewehr seine Mutter erschossen haben. Das Urteil am Nachmittag lautete auf eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - sprich der Mann muss nicht in die Anstalt eingewiesen werden, weil er zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Quelle: www.laumat.at



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