Kärnten: Auszeit für pflegende Angehörige - Anmeldungen ab sofort möglich!

Slide background
Senioren - Symbolbild
© geralt, pixabay.com
05 Jän 21:00 2021 von Redaktion International Print This Article

LHStv.in Beate Prettner: Als einziges Bundesland ermöglicht Kärnten pflegenden Angehörigen eine kostenlose „Auszeit“-Woche - Anmeldefrist bis 29. Jänner – erster Turnus startet bereits am 28. Feber

Klagenfurt (LPD). „Kärnten hat in den vergangenen Jahren ein vielfältiges Entlastungspaket für pflegende Angehörige entwickelt. Eine dieser Entlastungsmaßnahmen ist der kostenlose Erholungsurlaub“, weist Gesundheitsreferentin Beate Prettner hin. „Seit Jahren bieten wir Kärntnern, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 betreuen, eine Auszeit an. Betreut jemand einen an Demenz erkrankten, nahen Verwandten, so ist eine Inanspruchnahme der Erholungswoche schon ab der Pflegestufe 2 möglich“, informiert Prettner. Hand in Hand damit wurde das Kontingent der Urlaubsplätze aufgestockt: „Sofern die Antragsvoraussetzungen gegeben sind, wird niemand abgewiesen“, versichert die Gesundheitsreferentin.

Die Auszeit für pflegende Angehörige selbst umfasst sieben Übernachtungen im Einzelzimmer auf Vollpensionsbasis im Kurzentrum Bad Bleiberg. Inbegriffen sind kurärztliche Untersuchungen, individuelle Therapieanwendungen, aber auch Vorträge zu pflegerelevanten Themen oder psychologische Beratung, so das erwünscht ist. „Sich der Pflege eines Familienmitgliedes, beeinträchtigten Kindes oder Jugendlichen zu widmen, ist eine emotional und körperlich fordernde Aufgabe. Darum ist es auch so wichtig, sich selbst Pausen zu gönnen“, betont Prettner.

Heuer startet der erste Turnus der Erholungswochen bereits am 28. Feber (bis 7. März). Die Anmeldung ist ab sofort möglich! Erforderlich sind die Anmeldungen bis spätestens 29. Jänner. Das gilt auch für die beiden weiteren Turnusse: 7. März bis 14. März und 14. März bis 21. März. Anträge sind bei den zuständigen Gemeindeämtern/Magistraten, Bezirkshauptmannschaften/GPS sowie bei der Landesregierung bzw. im Internet unter www.ktn.gv.at (Menüpunkt Themen: Pflege – Unterstützung für pflegende Angehörige) erhältlich. Damit sich während der Abwesenheit des Pflegenden keine Pflegeprobleme auftun, sorgt das Land Kärnten für einen professionellen Ersatz: „Es ist selbstverständlich, dass das Land die Pflege während dieser Woche bereitstellt - über mobile soziale Dienste oder über Kurzzeitpflege. Unsere GPS-Stellen in den Bezirken und unsere Pflegenahversorgung sind bei der Organisation der Ersatzpflege gerne behilflich“, erklärt die Gesundheitsreferentin.


Quelle: Land Kärnten



  Markiert "tagged" als:
  Kategorien: